Einkommensteuerrechner

Steuerjahr
zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Kirchensteuer
Persönliches Verhältnis

Einkommensteuer 2021

zu versteuerndes Einkommen (zvE)36.000,00 Euro
Einkommensteuer (19,41 %)6.986,69 Euro
Solidaritätszuschlag (0,00 % von der ESt.)0,00 Euro
Kirchensteuer (0 % von der ESt.)0,00 Euro
Summe Steuer (19,41 %)6.986,69 Euro

Zu versteuendes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuervestsetzung bei der Berechnung der Einkommensteuer im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr). Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleich das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers. Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen die Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting wird zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner angewandt. Beim Splittingverfahren werden im ersten Schritt die beiden zu versteuernde Einkommen addiert. Im nächsten Schritt wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wieder halbiert. Für den halbierte Wert wird die Einkommensteuer ermittelt und diesen Wert mit zwei multipliziert.

Einfach ausgedrückt - beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen zu gleichen Teilen auf die Ehepartner aufgeteilt und für jeden die Einkommensteur ermittelt - dadurch wird eine niedriger Einkommensteuersatz erzielt als bei einer Einzelveranlagung.

Rechenbeispiel
Ehegatte A erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 Euro. Ehegatte B erzielt im gleichen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro.

Einzelveranlagung
Ehegatte AEhegatte BSumme
zvE80.000,00 €25.000,00 €105.000,00 €
Einkommensteuer24.636,26 €3.714,30 €28.350,56 €
Solidaritätszuschlag1.354,99 €204,29 €1.559,28 €
Summe25.991,25 €3.918,59 €29.909,84 €


Splittingverfahren/Zusammenveranlagung
Ehegatte AEhegatte BSumme
zvE52.500,00 €52.500,00 €105.000,00 €
Einkommensteuer13.130,13 €13.130,13 €26.260,26 €
Solidaritätszuschlag722,16 €722,16 €1.444,32 €
Summe13.852,29 €13.852,29 €27.704,58 €


Bei der Einzelveranlagung ist die Einkommensteuer (inkl. Soli.) um 2.205,26 Euro höher als bei der Zusammenveranlagung.