Die Grunderwerbsteuer ist ein Teil der Nebenkosten, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) anfällt. Grundlage der Besteuerung ist der Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks. Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer (Bundesländer). Je nach Bundesland variiert die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5% und 6,5%.
Ergebnis | |
Kaufpreis | 0 Euro |
Steuersatz | 0,00 % |
Grunderwerbsteuer | 0,00 Euro |
Beim Verkauf einer Immobilie oder Grundstücks an Verwandte ersten Grades fällt keine Grunderwerbsteuer an. Gleiches gilt bei einer Schenkung oder beim Erben einer Immobilie.
Beim Erwerb von Grundstücken unter 2.500 Euro fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Die Gunderwerbsteuer wird beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes fällig. Sobald der Kaufvertrag vom Notar beurkundet wurde, wird dieser an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Der Steuerschuldner erhält vom Finanzamt eine Steuerbescheid mit der Zahlungsfrist von einen Monat.
Bundesland | Steuersatz |
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 6,5 % |
Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt erhält der Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der das Finanzamt keine steuerliche Bedenken gegen die Eintragung des neuen Eigentümer ins Grundbuch bestätigt.